Voraussetzungen
Um das beA zu nutzen, benötigen Sie mindestens eine beA-Karte "Basis" und ein Chipkartenleser. Informieren Sie sich diesbezüglich auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (https://bea.brak.de/).
Voraussetzung, dass das beA-Modul von RA WIN verwendet werden kann, ist ein eingrichtetes beA-Postfach.
Ersteinrichtung
Starten Sie das beA über das Hauptprogramm von RA WIN. Sie sollten in folgenden Dialog gelangen:
Last modified: 26 July 2024